Weitere Informationen über das Volksbegehren und die Unterschriftenbögen
gibt es unter http://www.volksbegehren-schulen.de .
Einreichungsfrist endet am 2. Mai 2011
Der Landeswahlleiter hat im Niedersächsischen
Ministerialblatt (Nr. 43/2010, S. 1080) das Ende der Frist, innerhalb
derer Unterschriftenbögen bei der zuständigen Gemeinde eingereicht
werden können, auf den
2. Mai 2011 festgesetzt. Dieser
Termin darf auf keinen Fall verpasst werden. Die Gemeinden werden
nämlich nach dem 2. Mai 2011 keine Bögen zur Prüfung der Gültigkeit der
Eintragungen mehr annehmen. Unterschriften auf zu spät abgegebenen Bögen
sind also verloren.